Theorie / Theoretische Mindestausbildung
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Mindestalter: 15 Jahre
| |
Mindestalter: 16 Jahre
| |
Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
| |
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
| |
Eingeschlossene Klasse: AM,A1,A2
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
| |
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
| |
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
| |
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
| |
|
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
| |
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich
| |
Eingeschlossene Klasse: C1
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
| |
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich
| |
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
| |
Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich
| |
Eingeschlossene Klasse: D1
Mindestalter: 24 Jahre 23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
| |
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz
Mindestalter: 24 Jahre 23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)
Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich
| |
Mindestalter: 16 Jahre
| |
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre
|
Anmerkungen:
1)Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
2)Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
3)Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

